Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Pauschalreisen von Cycling Azur · Stand: Januar 2025
In den Ziegelwiesen 25, 71229 Leonberg, Deutschland
Telefon: +49 151 21230618 · E-Mail: felix@cycling-azur.com
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Buchung von Pauschalreisen, die zwischen dem Kunden und Cycling Azur (nachfolgend „Veranstalter") geschlossen werden.
(2) Pauschalreise im Sinne dieser AGB ist eine Kombination von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise (z. B. Beförderung, Unterkunft, Verpflegung), wenn diese Leistungen zu einem Gesamtpreis angeboten werden und die Reise mehr als 24 Stunden dauert oder eine Übernachtung einschließt.
(3) Die Vermittlung von einzelnen Reiseleistungen unterliegt gesonderten Vertragsbedingungen.
§ 2 Vertragsschluss, Vertragspartner
(1) Mit der Buchung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Pauschalreisevertrages ab. Die Buchung kann mündlich, telefonisch, per E-Mail, über das Kontaktformular der Website oder auf sonstige Weise erfolgen.
(2) Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Der Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden ist maßgeblich.
(3) Vertragspartner ist ausschließlich der Veranstalter. Wird die Buchung für weitere Personen vorgenommen, haftet der Buchende für deren Vertragspflichten wie für seine eigenen, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
§ 3 Leistungen, Leistungsänderungen
(1) Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website, aus der Buchungsbestätigung sowie eventuellen Zusatzvereinbarungen.
(2) Der Veranstalter behält sich vor, die vereinbarten Reiseleistungen zu ändern, wenn dies aufgrund von höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen, Wetterverhältnissen oder aus sonstigen wichtigen Gründen erforderlich ist und der Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigt wird.
(3) Erhebliche Änderungen wesentlicher Reiseleistungen sind dem Kunden unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrunds mitzuteilen. Im Fall einer erheblichen Änderung kann der Kunde entweder die Änderung annehmen oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die auf der Website angegebenen Preise sind verbindlich. Sie verstehen sich pro Person und beinhalten die jeweils beschriebenen Leistungen.
(2) Nach Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Reisepreises fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der vollständige Reisepreis sofort fällig.
(3) Soweit zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen, kann der Veranstalter den vereinbarten Reisepreis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen (z. B. Hafengebühren, Flughafengebühren) oder der für die Reise relevanten Wechselkurse um den entsprechenden Betrag erhöhen. Eine Preiserhöhung ist jedoch nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn zulässig.
(4) Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % des Reisepreises ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Ersatzreise zu verlangen.
§ 5 Rücktritt des Kunden, Stornokosten
(1) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Veranstalter zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
(2) Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts und beträgt:
| Bis 60 Tage vor Reisebeginn: | 30 % des Reisepreises |
| 59 bis 14 Tage vor Reisebeginn: | 60 % des Reisepreises |
| Kürzer als 14 Tage vor Reisebeginn: | 90 % des Reisepreises |
(3) Dem Kunden bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass dem Veranstalter überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.
(4) Der Veranstalter empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.
§ 6 Umbuchungen
(1) Als Umbuchung gilt jede Änderung des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft oder der Verpflegungsart.
(2) Umbuchungswünsche sind nur möglich, soweit die entsprechenden Kapazitäten verfügbar sind. Für jede Umbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 75,00 € pro Person erhoben.
(3) Umbuchungen sind bis 45 Tage vor Reisebeginn möglich. Danach fallen die Stornogebühren gemäß § 5 Abs. 2 an.
§ 7 Ersatzperson
(1) Der Kunde kann verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, sofern dieser alle Vertragsbedingungen erfüllt.
(2) Die Benennung muss dem Veranstalter bis spätestens 7 Tage vor Reisebeginn mitgeteilt werden.
(3) Der Kunde und die Ersatzperson haften gesamtschuldnerisch für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.
§ 8 Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
(1) Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die in der Ausschreibung festgelegte Mindestteilnehmerzahl (6 Personen) nicht erreicht wird. Der Rücktritt ist dem Kunden spätestens 21 Tage vor Reisebeginn mitzuteilen.
(2) Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten oder diesen kündigen, wenn der Kunde trotz einer angemessenen Fristsetzung mit Kündigungsandrohung die geschuldeten Zahlungen nicht leistet.
(3) Der Veranstalter kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
(4) Bei berechtigtem Rücktritt oder Kündigung durch den Veranstalter wird der gezahlte Reisepreis zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht.
§ 9 Leistungs- und Reisemängel
(1) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich dem Veranstalter bzw. der Reiseleitung anzuzeigen und innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu bitten.
(3) Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Der Schadensersatzanspruch bleibt unberührt, es sei denn, der Veranstalter hätte Abhilfe auch ohne Mängelanzeige nicht schaffen können.
(4) Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Fortsetzung der Reise aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist.
§ 10 Beschränkung der Haftung
(1) Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.
(2) Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sach- und Vermögensschäden bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises.
(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach dem Montrealer Übereinkommen gegeben sind.
(4) Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, die bei der Erbringung von Fremdleistungen (z. B. Fahrradverleih, Ausflüge) auftreten und die für den Veranstalter weder vorhersehbar noch abwendbar waren.
§ 11 Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Falls Flüge Bestandteil der Reiseleistung sind, wird der Kunde über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens gemäß den EU-Vorschriften informiert. Änderungen werden unverzüglich mitgeteilt.
§ 12 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
(1) Der Veranstalter informiert den Kunden über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes.
(2) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, alle für die Reise notwendigen Reisedokumente zu beschaffen, erforderliche Impfungen vorzunehmen sowie Gesundheitsvorschriften zu beachten.
(3) Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Veranstalters bedingt sind.
§ 13 Besondere Anforderungen an die Rennrad-Reisen
(1) Die Teilnahme an den Rennrad-Touren erfordert eine ausreichende körperliche Fitness und Erfahrung im Rennradfahren. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass seine Gesundheit und Kondition für die geplanten Touren ausreicht.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, ein verkehrssicheres Fahrrad zu verwenden und sich an die Straßenverkehrsordnung sowie die Anweisungen der Reiseleitung zu halten.
(3) Die Teilnahme an den Rennrad-Touren erfolgt auf eigenes Risiko. Der Veranstalter haftet nicht für Unfälle oder Schäden, die durch eigenes Fehlverhalten des Teilnehmers verursacht werden.
(4) Das Tragen eines Helms wird dringend empfohlen und kann vom Veranstalter als verpflichtend vorgeschrieben werden.
§ 14 Insolvenzabsicherung (Kundengeldabsicherung)
(1) Der Veranstalter verfügt über eine Kundengeldabsicherung gemäß § 651r BGB bei:
tourVERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH
Borsteler Chaussee 111-113, 22453 Hamburg
(2) Der Sicherungsschein wird dem Kunden mit der Buchungsbestätigung übersandt.
(3) Im Falle der Insolvenz des Veranstalters werden bereits geleistete Zahlungen für noch nicht erbrachte Reiseleistungen zurückerstattet und bei notwendiger Rückbeförderung die Kosten übernommen.
§ 15 Datenschutz
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten des Kunden erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf der Website.
§ 16 Streitbeilegung
(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr zu erreichen ist.
(2) Der Veranstalter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Veranstalters.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich gerne an uns:
E-Mail: felix@cycling-azur.com · Telefon: +49 151 21230618